Allgemeine Geschäftsbedingungen – Crystal Alarm AB

Zuletzt geändert: 24. Februar 2026


1. Definitionen

Sofern sich aus dem Zusammenhang oder den Umständen nicht eindeutig etwas anderes ergibt, haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die nachstehend festgelegte Bedeutung:

A) "Vertrag" bezeichnet das Dokument mit dem Titel "Agreement Crystal Alarm" einschließlich aller darin genannten Anlagen.


B) "Nutzer" bezeichnet die natürlichen Personen, die berechtigt sind, den Dienst im Auftrag des Kunden zu nutzen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des Dienstes durch seine Nutzer.


C) "Client" bezeichnet das Gerät (z. B. ein Mobiltelefon), auf das der Nutzer den Dienst heruntergeladen hat oder über das der Nutzer anderweitig auf den Dienst zugreift.


D) "Kunde" bezeichnet die juristische Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag über den Zugang zum Dienst geschlossen hat.


E) "Anbieter" bezeichnet Crystal Alarm AB, Reg.-Nr. 556822-8034, Inhaberin der Rechte am Dienst.


F) "Self-Service-Portal" bezeichnet den Teil des Dienstes, der es dem Kunden ermöglicht, seine Dienste eigenständig zu verwalten, durch Anmeldung unter www.crystalalarm.com/sv.


G) "Dienst" bezeichnet den Dienst bzw. die Dienste und die Ausrüstung, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags bereitgestellt werden, wie näher beschrieben in der Dienstbeschreibung (Vertragsanlage 2).


H) "Ausrüstung" bezeichnet einen separaten Alarmknopf und/oder sonstige Hardware, die der Kunde vom Anbieter mietet, wie näher beschrieben in Vertragsanlage 2.




2. Der Dienst

A) Um Zugang zum Dienst zu erhalten, muss der Kunde alle Nutzer im Self-Service-Portal registrieren. Die Zugangsdaten für das Self-Service-Portal werden vom Anbieter bereitgestellt.


B) Der Dienst ist ein Personenalarm, der über eine mobile Anwendung und die Ausrüstung bereitgestellt wird und den der Kunde seinen Nutzern zur Verfügung stellen kann; Nutzer dürfen ausschließlich Beschäftigte und Vorstandsmitglieder sein. Weitere Nutzer können aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zugelassen werden. Der Kunde ist für die Registrierung der Nutzer verantwortlich.


C) Der Anbieter leistet Support für grundlegende Nutzungsfragen zum Dienst per E-Mail an Werktagen (außer an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Supportanfragen sind zu richten an support@crystalalarm.se oder über das Formular unter www.crystalalarm.se.


D) Der Dienst ist ausschließlich mit den Betriebssystemen iOS und Android in den Versionen kompatibel, die jeweils in der Online-Dokumentation des Anbieters unter wiki.crystalalarm.com angegeben sind. Bestimmte Clients können Mängel aufweisen, die die Funktion des Dienstes verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, den Dienst unmittelbar nach Bereitstellung durch den Anbieter zu testen.


E) Der Dienst ist nicht dazu bestimmt, andere in der Gesellschaft verfügbare Sicherheitsvorkehrungen zu ersetzen, sondern dient ausschließlich als Ergänzung zu diesen.




3. Installation

A) Die Lieferung des Dienstes erfolgt durch Bereitstellung der Zugangsdaten für das Self-Service-Portal an den Kunden und durch Zugänglichmachung des Dienstes.


B) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass korrekte und aktuelle Informationen im Dienst registriert sind und dass der Dienst getestet wurde. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst regelmäßig zu testen, um zu überprüfen, dass er so funktioniert, wie der Kunde es erwartet. Dies hat auf allen Clients (Mobiltelefonen) der Marken, Modelle und Betriebssystemversionen zu erfolgen, die der Kunde mit dem Dienst zu verwenden beabsichtigt, sowie mit der Ausrüstung, und zwar für alle Nutzer. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn im Dienst ein Fehler oder eine Abweichung auftritt.


C) Der Kunde verwaltet die Nutzer des Dienstes eigenständig über das Self-Service-Portal. Über das Self-Service-Portal legt der Kunde unter anderem fest, wer Nutzer des Dienstes sein soll und wer Alarme von Nutzern empfangen soll. Damit der Dienst überhaupt funktioniert, müssen alle im Self-Service-Portal abgefragten Informationen vom Kunden vollständig angegeben und ausgefüllt werden, und die Nutzer müssen den Aktivierungscode eingegeben, alle angeforderten Funktionen genehmigt und die Aktivierung direkt in der mobilen Anwendung auf dem Client abgeschlossen haben. Der Kunde hat die Anweisungen zu befolgen, die der Anbieter unter wiki.crystalalarm.com bereitstellt oder auf andere Weise mitteilt. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass dies eine Voraussetzung dafür ist, dass der Dienst wie vorgesehen funktioniert.


D) Der Anbieter überprüft die vom Kunden registrierten Informationen nicht.



4. Verantwortung für den Dienst

A) Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass der Dienst im Wesentlichen gemäß der Dienstbeschreibung funktioniert.


B) Der Anbieter garantiert nicht, dass der Dienst fehlerfrei, unterbrechungsfrei und/oder störungsfrei bereitgestellt wird. Darüber hinaus kann der Dienst zeitweise ganz oder teilweise für den Kunden nicht verfügbar sein, während der Anbieter notwendige Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten durchführt, und er kann sowohl durch externe als auch durch interne Umstände beeinträchtigt werden. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Kompatibilität eines Clients mit dem Dienst oder für die allgemeine Funktionsfähigkeit eines Clients. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Umstände außerhalb seiner Kontrolle, wie etwa Ausfälle der Kommunikation, Batterieleistung oder sonstige Produkte Dritter, für die der Anbieter nicht ausdrücklich die Verantwortung übernommen hat.


C) Der Anbieter verpflichtet sich, keine Informationen über den Kunden an Dritte weiterzugeben, die als Geschäftsgeheimnisse, Berufsgeheimnisse oder anderweitig für den Kunden oder seine Nutzer sensibel anzusehen sind.


D) Das Vorstehende gilt nicht für Informationen, die zur Unterstützung eines laufenden Rettungseinsatzes erforderlich sind.


E) Der Anbieter gibt Informationen über Nutzer an den Kunden ausschließlich zu dem Zweck weiter, Sicherheit und Schutz aufrechtzuerhalten. Der Anbieter stellt beispielsweise Statistiken über Installation, aktive Nutzer, Alarmnutzung und Testalarme bereit. Zum Schutz der Identität der Nutzer gibt der Anbieter keine Informationen über die Orte weiter, die ein bestimmter Nutzer aufsucht, oder sonstige Daten, die dazu verwendet werden könnten, den Arbeitstag eines Nutzers nachzuvollziehen. Ausnahmen können nur während eines laufenden Vorfalls gemacht werden, bei dem eine Gefahr für die Gesundheit eines Nutzers besteht.



5. Preise und Zahlung

A) Die Zahlung für den Dienst erfolgt monatlich im Voraus. Zusatzbestellungen werden nachträglich in Rechnung gestellt und gehen, sobald praktisch möglich (soweit möglich), in Vorauszahlung über.


B) Zusatzbestellungen erfolgen zu der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste.


C) Alle im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.


D) Verzugszinsen fallen nach geltendem Recht an, und es wird eine Rechnungsgebühr von SEK 100 erhoben.


E) Für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden können übliche Gebühren für Datenverkehr und SMS-Verkehr anfallen. Der Kunde ist allein für die Zahlung aller Gebühren verantwortlich, die ein Drittanbieter jeweils erheben kann.


F) Gebühren für SMS, die vom Dienst an den/die Client(s) des Kunden gesendet werden, werden gemäß der geltenden Preisliste berechnet.


G) Die Zahlung für den Dienst erfolgt in der jeweils vom Anbieter vorgegebenen Weise. Bestimmte Dienste können auf Wunsch des Kunden per Papierrechnung abgerechnet werden. Verlangt der Kunde eine Papierrechnung, wird eine Rechnungsgebühr von SEK 75 erhoben.




6. Pflichten des Kunden

A) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und den jeweils vom Anbieter bereitgestellten Anweisungen zu nutzen.


B) Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter, Schlüssel, Ausrüstung und zugehörige Anweisungen zum Dienst so aufzubewahren und zu handhaben, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, und den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Gefahr besteht, dass ein unbefugter Dritter Zugang zum Dienst und zugehörigen Informationen erlangt hat. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Nutzerangaben, einschließlich Kontaktinformationen, Namen, Telefonnummern, Alarmgruppen und Alarmempfänger für alle Nutzer, über das Self-Service-Portal bei Bedarf zu aktualisieren und zu ändern.


C) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Nutzer die Ausrüstung sorgfältig behandeln und die jeweils vom Anbieter bereitgestellten Nutzungsanweisungen befolgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ausrüstung nicht durch äußere Einwirkungen beschädigt wird. Bei Beendigung des Vertrags oder bei früherer Rückgabe der Ausrüstung durch einen Nutzer darf sich die Ausrüstung nicht in einem schlechteren Zustand befinden, als es in Anbetracht ihres Alters und der normalen Nutzung angemessen ist. Tritt an der Ausrüstung ein Mangel auf, ist sie innerhalb angemessener Zeit, spätestens jedoch einen (1) Monat ab dem Tag, an dem die Ausrüstung dem Anbieter zur Nachbesserung zurückgegeben wurde, zum Austausch oder zur Reparatur an den Anbieter zurückzusenden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf sonstige Entschädigung oder Abhilfe.


D) Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass der Dienst nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden darf. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen den Anbieter aufgrund der Nutzung des Dienstes durch den Kunden und die Nutzer geltend machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten.




7. Unterauftragnehmer

A) Der Anbieter kann für die Erbringung des Dienstes und sonstiger Verpflichtungen aus diesem Vertrag Unterauftragnehmer einsetzen. Der Anbieter haftet für die Arbeit der Unterauftragnehmer wie für eigene Arbeit.




8. Hardware-Miete

A) Der Anbieter stellt im Rahmen des Vertrags Hardware wie Alarmausrüstung, Kommunikationsgeräte, Sensoren, Kameras, Zubehör und sonstige technische Ausrüstung (die "Ausrüstung") mietweise zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleibt das Eigentum an der Ausrüstung beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ausrüstung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters zu übertragen, unterzuvermieten, zu verpfänden, zu verändern oder anderweitig darüber zu verfügen.


B) Bei Schäden an der Ausrüstung, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder bei Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle eines Diebstahls hat der Kunde auf Verlangen des Anbieters Anzeige bei der Polizei zu erstatten.


C) Die Ersatzpflicht des Kunden richtet sich wie folgt:

  • Reparabler Schaden: Tatsächliche Reparaturkosten, höchstens jedoch 50 % des Wiederbeschaffungswerts.
  • Irreparabler Schaden oder Verlust: 100 % des Wiederbeschaffungswerts.


D) "Wiederbeschaffungswert" bezeichnet den Restwert der Ausrüstung, berechnet durch lineare Abschreibung über eine Nutzungsdauer von sieben (7) Jahren, auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Beschädigung, des Verlusts oder der unterbliebenen Rückgabe der Ausrüstung geltenden Neuanschaffungspreises gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters für die betreffende Ausrüstung.


E) Der Wiederbeschaffungswert wird wie folgt berechnet:

Wiederbeschaffungswert = Anschaffungspreis × (1 − (Anzahl begonnener Mietjahre / 7))


Der Wiederbeschaffungswert beträgt niemals weniger als null (0) schwedische Kronen. Zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert können angemessene Kosten für Versand, Handling, Verwaltung und Installation anfallen.


F) "Normale Abnutzung" bezeichnet die Verschlechterung, die sich aus korrekter und bestimmungsgemäßer Nutzung im Laufe der Zeit ergibt. Normale Abnutzung begründet keine Ersatzpflicht. Schäden infolge von Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Nutzung oder äußerer Gewalteinwirkung gelten nicht als normale Abnutzung.


G) Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde unverzüglich sämtliche Ausrüstung in funktionsfähigem Zustand zurückzugeben, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Wird die Ausrüstung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertrags zurückgegeben, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der Ausrüstung zuzüglich etwaiger Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.


H) Der Anbieter ist ferner berechtigt, Miete oder eine entsprechende Gebühr für den Zeitraum zu berechnen, bis die Ausrüstung zurückgegeben oder ersetzt wurde.


I) Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass die Ausrüstung während der Mietzeit versichert ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, etwaige erforderliche Versicherungen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung abzuschließen.




9. Rechte des geistigen Eigentums

A) Der Anbieter behält sich alle Rechte, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, an dem Dienst sowie der darin enthaltenen Software und Dokumentation vor. Durch diesen Vertrag wird kein Recht des geistigen Eigentums oder Teil davon auf den Kunden übertragen, über das im Vertrag festgelegte beschränkte Nutzungsrecht hinaus. Der Anbieter ist Eigentümer aller Ergebnisse, die aus der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag entstehen, einschließlich neuer Versionen, Änderungen und neuer Lösungen des Dienstes.




10. Änderungen des Dienstes und der Preise

A) Der Anbieter ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden Änderungen am Dienst vorzunehmen, die den Dienst für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen.


B) Über vereinbarte Preisanpassungen und automatische Indexierung hinaus ist der Anbieter berechtigt, Preisänderungen für den Dienst und etwaige Ergänzungen mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen vorzunehmen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag spätestens zu dem Tag, an dem die Preisänderung wirksam wird, mit Wirkung zum Ende des Vertragszeitraums zu kündigen, für den der Kunde bereits gezahlt hat. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach einer Preisänderung gilt als Zustimmung des Kunden.




11. Einschränkung des Zugangs zum Dienst

A) Birgt die Bereitstellung des Dienstes die Gefahr eines Schadens für den Anbieter oder einen anderen Kunden, kann der Anbieter den Zugang des Kunden zum Dienst aussetzen oder einschränken. Der Kunde wird über die Zugangseinschränkung so bald wie zumutbar möglich benachrichtigt.


B) Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst auszusetzen oder einzuschränken, wenn die vertragliche Zahlung nicht geleistet wurde oder der Kunde anderweitig gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßen hat.


C) Dauert ein in den Klauseln A–B genannter Umstand länger als vierzehn (14) Tage an, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und bereits erhaltene Zahlungen zu behalten. Dies beschränkt nicht das Recht des Anbieters, rechtliche Schritte einzuleiten oder anderweitig Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.




12. Verarbeitung personenbezogener Daten

A) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die durch die Nutzung des Dienstes verarbeiteten oder gespeicherten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht behandelt werden. In Bezug auf personenbezogene Daten, die im Rahmen des Dienstes verarbeitet werden, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter.


B) Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er allein dafür verantwortlich ist, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen des Dienstes unter diesem Vertrag erfolgt — einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen beim Kunden und von Nutzern des Dienstes — in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ("DSGVO"). Dies umfasst beispielsweise die Pflicht, Nutzer und Personen beim Kunden im erforderlichen Umfang über die im Rahmen des Dienstes stattfindende Verarbeitung zu informieren und, soweit anwendbar, eine Einwilligung einzuholen oder sicherzustellen, dass eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht. Der Kunde sichert zu, dass er alle diese Anforderungen erfüllt und dass die im Rahmen des Dienstes erfolgende Verarbeitung jederzeit in Übereinstimmung mit geltendem Recht steht. Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (Vertragsanlage 4) näher geregelt.




13. Dienste und Anwendungen Dritter

A) Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass für die Funktion des Dienstes unter anderem erforderlich ist, dass: (1) Nutzer (einschließlich Alarmempfänger) zum Zeitpunkt eines Alarms eine funktionierende mobile Anwendung auf ihren Client heruntergeladen haben; (2) der Kunde korrekte Informationen für Nutzer (einschließlich Alarmempfänger) registriert und im Übrigen die Anweisungen des Anbieters befolgt hat; (3) der Client (z. B. Mobiltelefon) eines Nutzers (einschließlich eines Alarmempfängers) zum Zeitpunkt eines Alarms über eine funktionierende Internetverbindung/-abdeckung und einen funktionierenden Mobilfunkdienst mit Abdeckung an dem Ort verfügen muss, an dem sich dieser Nutzer/Alarmempfänger gerade befindet; und (4) die Einstellungen auf dem Client (z. B. Mobiltelefon) eines Nutzers (einschließlich eines Alarmempfängers) den vom Anbieter vorgegebenen Einstellungen entsprechen müssen und die Nutzer alle von der mobilen Anwendung angeforderten Berechtigungen erteilen müssen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf GPS, Push-Benachrichtigungen, mobile Daten und SMS.


B) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die in Klausel A genannten notwendigen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des Dienstes jederzeit erfüllt sind. Der Anbieter trägt keinerlei Verantwortung dafür, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden.


C) Der Dienst ist mit Anwendungen, Websites und Diensten Dritter ("Drittanbieter-Anwendungen") integriert, um dem Kunden Inhalte und/oder Dienste zugänglich zu machen. Solche Drittanbieter-Anwendungen können eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien haben, und die Nutzung von Drittanbieter-Anwendungen durch den Kunden unterliegt diesen Bedingungen und Richtlinien. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass der Anbieter das Verhalten, die Funktionalität oder die Inhalte von Drittanbieter-Anwendungen nicht gutheißt und dafür nicht verantwortlich ist, ebenso wenig wie für Transaktionen, die der Kunde mit dem Anbieter einer solchen Drittanbieter-Anwendung eingeht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Drittanbieter-Anwendungen die im Rahmen des Dienstes bereitgestellte mobile Anwendung nicht beeinträchtigen.




14. Haftungsbeschränkung und Ansprüche

A) Die Schadensersatzhaftung des Anbieters ist insgesamt auf einen Betrag in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) der vom Kunden für den Dienst unter diesem Vertrag in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten tatsächlich gezahlten Gebühren beschränkt. Der Anbieter haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden.


B) Um sein Klagerecht oder ein sonstiges Recht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Anbieter aus diesem Vertrag oder dem Dienst nicht zu verwirken, muss der Kunde etwaige Ansprüche spätestens einen (1) Monat, nachdem der Kunde von der Grundlage des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, geltend machen, in jedem Fall jedoch spätestens zwölf (12) Monate ab dem Tag, an dem die schädigende Handlung vorgenommen wurde.




15. Höhere Gewalt

Ist eine Partei aufgrund von Umständen außerhalb ihrer Kontrolle an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag gehindert, wie etwa Blitzschlag, Arbeitskonflikte, Brand, Änderungen behördlicher Vorschriften, behördliche Eingriffe oder Fehler oder Verzögerungen bei Leistungen von Unterauftragnehmern aufgrund von Umständen der hier beschriebenen Art, stellt dies einen Befreiungsgrund dar, der zu einem Aufschub des Erfüllungszeitpunkts sowie zur Befreiung von Schadensersatzhaftung und etwaigen sonstigen Folgen führt. Ist die Erfüllung des Vertrags aufgrund eines der oben beschriebenen Umstände für einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Monaten wesentlich verhindert, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag schriftlich zu kündigen. Eine Partei, die sich auf höhere Gewalt berufen will, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Diese Pflicht gilt auch, solange die betreffenden Umstände andauern.




16. Folgen der Vertragsbeendigung

Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung des Dienstes, ohne dass es einer weiteren Handlung des Anbieters bedarf, und alle eingeräumten Rechte zur Nutzung des Dienstes fallen automatisch an den Anbieter zurück. Der Kunde hat daher jede Nutzung des Dienstes unverzüglich einzustellen, und die Ausrüstung ist dem Anbieter unverzüglich in unbeschädigtem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Der Kunde hat außerdem die Crystal Alarm Anwendung von allen Geräten zu deinstallieren, auf denen sie installiert ist. Nutzt der Kunde den Dienst nach Beendigung des Vertrags weiter, hat der Kunde die volle Vergütung mit einem Aufschlag von fünfzig Prozent (50 %) zu zahlen. Dies beschränkt nicht das Recht des Anbieters, weitere Maßnahmen wegen der Vertragsverletzung zu ergreifen. Der Anbieter ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Nutzung des Dienstes nach Beendigung des Vertrags zu unterbinden.




17. Marketing

Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter im Rahmen von Vertriebs- und Marketingaktivitäten auf die Nutzung des Produkts durch den Kunden verweisen darf.




18. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sowohl während als auch nach der Laufzeit des Vertrags (für einen Zeitraum von höchstens fünf (5) Jahren), Vertraulichkeit in Bezug auf vertrauliche Informationen zu wahren, die im Rahmen dieses Vertrags und der zugrunde liegenden Geschäftsbeziehung im Vertrauen erhalten wurden. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht unbefugt offenzulegen oder zu verwenden. Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie:

A) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diesen Vertrag beruht; oder


B) nachweislich der empfangenden Partei bereits bekannt waren, als sie sie von der anderen Partei erhielt; oder


C) nachweislich von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber diesem Dritten erhalten wurden.




19. Gesamter Vertrag

Dieser Vertrag stellt die vollständige und ausschließliche Regelung der Parteien für alle darin behandelten Angelegenheiten dar. Alle früheren schriftlichen oder mündlichen Zusagen und Erklärungen werden durch die Bestimmungen dieses Vertrags ersetzt.




20. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.




21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder ein Teil davon unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Soweit die Unwirksamkeit die Rechte oder Pflichten einer Partei aus dem Vertrag wesentlich beeinträchtigt, ist der Vertrag angemessen anzupassen.




22. Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abzutreten. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten.




23. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Dieser Vertrag unterliegt schwedischem Recht. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln für vereinfachte Schiedsverfahren des Schiedsgerichtsinstituts der Stockholmer Handelskammer entschieden. Sitz des Schiedsverfahrens ist Stockholm. Verfahrenssprache ist Schwedisch.



Schiedsverfahren, die aufgrund dieser Schiedsklausel eingeleitet werden, unterliegen der Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeitspflicht umfasst alle im Verfahren offengelegten Informationen sowie alle Entscheidungen oder Schiedssprüche, die im Zusammenhang mit dem Verfahren ergehen. Informationen, die dieser Vertraulichkeitspflicht unterliegen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei in keiner Form an Dritte weitergegeben werden. Eine Partei ist jedoch nicht daran gehindert, solche Informationen weiterzugeben, soweit dies erforderlich ist, um ihre Rechte gegenüber der anderen Partei im Zusammenhang mit der Streitigkeit bestmöglich zu wahren, oder wenn eine Partei aufgrund von Gesetz, Verordnung, behördlicher Anordnung, Börsenregeln oder gleichwertigen Verpflichtungen zur Offenlegung verpflichtet ist. Jeder Dritte, an den dieser Vertrag oder ein Teil davon abgetreten wird, ist automatisch an diese Schiedsklausel gebunden.

2. Tjänsten

A) För att få tillgång till Tjänsten krävs att Kunden registrerar alla Brukare i Självserviceportalen. Inloggningsuppgifter till Självserviceportalen tillhandahålls av Leverantören.


B) Tjänsten är ett personlarm i en mobilapplikation och Utrustningen som Kunden får tillhandahålla till sina Brukare som endast får bestå av anställda och styrelseledamöter. Efter särskild skriftlig överenskommelse kan även annan Brukare accepteras. Kund ansvarar själv för att registrera Brukarna.


C) Leverantören tillhandahåller support för enklare handhavandefrågor rörande Tjänsten via e-post helgfri vardag mellan 9-17. Supportförfrågan ska antingen skickas till support@crystalalarm.se eller via formulär på www.crystalalarm.com/sv.


D) Tjänsten är endast kompatibel med operativsystemen iPhone OS och Android i de versioner som från tid till annan anges i Leverantörens tillhandahållna online-dokumentation wiki.crystalalarm.com. Vissa Klienter är behäftade med fel som gör att Tjänsten inte fungerar. Kunden ansvarar för att testa Tjänsten i omedelbart samband med att den tillhandahålls av Leverantören.


E) Tjänsten är inte tänkt att ersätta andra i samhället befintliga säkerhetsarrangemang, utan endast att fungera som ett komplement till dessa.


3. Installation

A) Tjänsten levereras genom att användaruppgifter för Självserviceportalen levereras till Kunden och att Tjänsten tillgängliggörs för åtkomst.


B) Kunden ansvarar själv för att korrekta och uppdaterade uppgifter registreras i Tjänsten och att Tjänsten är testad. Kunden åtar sig att regelbundet testa Tjänsten så att den fungerar på sätt som Kunden förväntar sig. Detta måste göras på alla Klienter (mobiltelefoner) av de fabrikat, modeller och versioner av operativsystem som Kunden avser använda i Tjänsten samt för Utrustningen för alla Brukare. Kunden åter sig att omedelbart meddela Leverantören om fel eller avvikelse uppstår i Tjänsten.


C) Kunden administrerar själv via Självserviceportalen Brukarna av Tjänsten. I Självserviceportalen bestämmer Kunden bl.a. vem eller vilka som skall vara Brukare av Tjänsten samt vilka som ska nås av larm från Brukare. För att Tjänsten överhuvudtaget ska fungera krävs att samtliga uppgifter som efterfrågas i Självserviceportalen anges och fylls i fullständigt av Kunden samt att Brukarna angivit aktiveringskoden, godkänt alla funktioner som efterfrågas och slutfört aktiveringen direkt i mobilapplikationen på Klient. Kunden ska följa de instruktioner som anges av Leverantören på wiki.crystalalarm.com eller lämnas på annat sätt. Kunden förklarar sig införstådd med att detta är en förutsättning för att Tjänsten ska kunna fungera på avsett vis.


D) Leverantören kontrollerar inte de uppgifter som registreras av Kunden.

4. Ansvar för Tjänsten

A) Leverantören svarar för att Tjänsten fungerar i huvudsak enlighet med tjänstebeskrivningen.


B) Leverantören garanterar inte att Tjänsten tillhandahålls felfritt, oavbrutet och/eller utan störningar. Vidare kan Tjänsten från tid till annan vara helt eller delvis otillgänglig för Kunden vid Leverantörens genomförande av nödvändigt underhåll, förbättringar, säkerhetsuppdateringar eller liknande åtgärder. Tjänsten och dess funktion kan även påverkas av såväl yttre som inre omständigheter. Leverantören ansvarar inte för Klients kompatibilitet med Tjänsten eller Klients funktionalitet i övrigt. Leverantören ansvarar inte för omständigheter utanför Leverantörens kontroll, t.ex. brist i kommunikation, batterifunktion eller andra produkter från tredje part som Leverantören inte uttryckligen tagit ansvar för.


C) Leverantören förbinder sig att inte till tredje part lämna ut information om Kunden som kan vara att betraktas som affärshemligheter, yrkeshemligheter eller på annat sätt betraktas som känsliga för kunden eller dess Brukare.


D) Undantaget är information som krävs för att bistå en pågående räddningsinsats.


E) Leverantören lämnar endast ut information om Brukare till Kunden för ändamål att upprätthålla säkerhet och trygghet. Leverantören tillhandahåller exempelvis statistik på installation, aktiva Brukare, användning av larm och provlarm. För att skydda Brukarens identitet lämnar Leverantören inte ut information om vilka platser en viss Brukare besöker eller andra uppgifter som kan användas för att kartlägga Brukarens arbetsdag. Undantag kan ske men endast under en pågående händelse då risk för Brukarens hälsa föreligger.


5. Priser och betalning      

A) Betalning för Tjänsten erläggs månatligen i förskott. Tilläggsbeställningar debiteras i efterskott för att snarast möjligt övergå i förskottsbetalning (där så är möjligt).


B) Tilläggsbeställningar görs till vid var tidpunkt aktuell prislista.


C) Alla angivna priser i Avtalet är exklusive moms.


D) Dröjsmålsränta utgår enligt lag och aviseringsavgift med 100 kronor.


E) Standardtaxor för datortrafik samt SMS-trafik kan tillkomma vid Kundens användning av Tjänsten. Kunden ansvarar själv för betalning av samtliga avgifter som tredje partsleverantör från tid till annan kan tillämpa.


F) Taxa för från tjänsten skickade SMS till Kundens Klient(er) utgår enligt gällande prislista.


G) Betalning för Tjänsten erläggs på det sättet som Leverantören från tid till annan anvisar. Vissa tjänster kan på Kundens begäran faktureras med pappersfaktura. Om Kunden önskar pappersfaktura utgår en faktureringsavgift på 75 kr.

6. Kundens ansvar            

A) Kunden åtar sig att använda Tjänsten i enlighet med villkoren i detta Avtal och Leverantörens vid var tid lämnade instruktioner.


B) Kunden förbinder sig att förvara och hantera lösenord, nycklar, Utrustningen och därtill tillhörande instruktioner avseende Tjänsten skyddade från obehörig åtkomst och omedelbart meddela Leverantören om det föreligger risk att någon obehörig tredje man fått tillgång till Tjänsten och därmed tillhörande information och Utrustning. Kunden åtar sig att via Självserviceportalen själv uppdatera och ändra nödvändiga användaruppgifter såsom kontaktuppgifter till kunden och namn, telefonnummer, larmgrupp och larmmottagare för alla Brukare.


C) Kunden åtar sig att tillse att Brukarna väl vårdar Utrustningen och följer de anvisningar om handhavande av utrustningen som Leverantören från tid till annan anvisar. Kunden ansvarar för att Utrustningen inte skadas genom yttre påverkan. Efter Avtalets upphörande eller vid tidpunkten för tidigare återlämnande från Brukare ska Utrustningen inte vara i sämre skick än vad som är normalt med hänsyn till ålder och normal användning. Om fel uppstår på Utrustningen ska den återlämnas till Leverantören för utbyte eller reparation inom skälig tid dock längst en (1) månad från det att Utrustningen återlämnats till Leverantören för avhjälpande. Kunden har ej rätt till någon annan kompensation eller påföljd.


D) Kunden är införstådd med och accepterar att Tjänsten endast får användas för lagliga ändamål och Kunden åtar sig att hålla Leverantören skadelös avseende samtliga krav från tredje man som riktas mot Leverantören med anledning av Kundens och Brukarnas användning av Tjänsten, innefattande men inte begränsat till anspråk avseende otillåten behandling av personuppgifter.

7. Underleverantörer

A) Leverantören får anlita underleverantör för tillhandahållandet av Tjänsten och andra åtaganden enligt detta Avtal. Leverantören ansvarar för underleverantörs arbete som sitt eget.