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Personenalarme schaffen Sicherheit für Alleinarbeitende und Risikoarbeitsplätze


Was ist ein Personenalarm?

Ein Personenalarm ist ein tragbares Sicherheitsgerät oder ein Dienst, mit dem eine Person im Notfall schnell Hilfe rufen kann. Personenalarme werden vor allem an Arbeitsplätzen eingesetzt, an denen ein Risiko für Bedrohungen, Gewalt oder Unfälle besteht – oder wo Beschäftigte allein arbeiten, ohne dass Kolleginnen und Kollegen unmittelbar in der Nähe sind.


Moderne Personenalarme können Funktionen bieten wie:

  • Direktalarm an eine besetzte Notruf- und Serviceleitstelle
  • Ortung über GPS, WLAN oder Bluetooth-basierte iBeacons
  • Live-Audioüberwachung, mit der die Leitstelle die Situation in Echtzeit einschätzen kann


Anders als einfachere Alarme, die nur ein akustisches Signal abgeben, ist ein Personenalarm in der Regel mit einer Leitstelle oder anderen Systemen verbunden, die schnelle Hilfe sicherstellen können. Das ist besonders wichtig bei Alleinarbeit und in risikoreicheren Arbeitssituationen.


Warum braucht es Personenalarme am Arbeitsplatz?

Nach dem Arbeitsschutzrecht tragen Arbeitgeber die übergeordnete Verantwortung für eine sichere Arbeitsumgebung ihrer Beschäftigten. Dazu gehört:

  • Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu identifizieren
  • Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen und Unfällen zu ergreifen
  • Sicherzustellen, dass Beschäftigte in einer Bedrohungs- oder Notsituation schnell Hilfe erhalten


Diese Verantwortung gilt insbesondere für Beschäftigte, die:

  • Allein arbeiten
  • Einem Risiko für Bedrohungen, Gewalt oder schwere Unfälle ausgesetzt sind


Personenalarme sind daher nicht nur ein praktisches Werkzeug für mehr Sicherheit – sie sind integraler Bestandteil eines Arbeitsschutzprogramms, das die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.


Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in §5 zur Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze, und die DGUV Regel 100-001 behandelt Alleinarbeit ausdrücklich. Auf dieser Grundlage muss der Arbeitgeber den Arbeitsschutz systematisch planen, organisieren und nachverfolgen, um Erkrankungen und Arbeitsunfälle zu verhindern – unabhängig davon, wo und wie die Arbeit ausgeführt wird.


Gefährdungsbeurteilung und Alleinarbeit

Die Vorschriften verlangen vom Arbeitgeber:

  • Die mit der Arbeit verbundenen Risiken zu erfassen, einschließlich Risiken durch Bedrohungen, Gewalt oder andere Gefahrensituationen
  • Zu bewerten, ob diese Risiken akzeptabel sind oder Maßnahmen erfordern
  • Gemeinsam mit Sicherheitsbeauftragten zu planen, wie mit den Risiken umgegangen wird


Wenn Arbeitsaufgaben mit einem erheblichen Risiko für Bedrohungen oder Gewalt verbunden sind, kann es erforderlich sein, Maßnahmen wie die Bereitstellung von Personenalarmen zu ergreifen, damit Beschäftigte schnell Hilfe rufen können.


Systematischer Arbeitsschutz

Diese Anforderungen sind Teil eines systematischen Arbeitsschutzes, in dessen Rahmen der Arbeitgeber

  • Arbeitsschutzziele definieren muss
  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss
  • Identifizierte Risiken beheben muss
  • Sicherstellen muss, dass Beschäftigte über die Kompetenz und die Mittel verfügen, ihre Arbeit auszuführen


Ein Personenalarm ist eine praktische Maßnahme des Risikomanagements – besonders in Rollen, in denen Alleinarbeit ein identifizierter Risikofaktor ist.


Wie funktioniert ein Personenalarm?

Ein Personenalarm ist die Lebensader zur Hilfe, wenn jede Sekunde zählt. Löst eine Person einen Alarm aus, passiert Folgendes:

  1. Der Alarm geht direkt an die Empfänger in der Alarmkette. Das können Kolleginnen und Kollegen in der Organisation, die Betriebsleitung oder eine externe Leitstelle wie Avarn oder SOS Alarm sein. Die Alarmkette wird auf die Bedürfnisse der Organisation zugeschnitten.
  2. Operator oder Kollegen erhalten ein vollständiges Lagebild. Mit der Echtzeitposition der betroffenen Person, Live-Audioüberwachung und relevanten Informationen zur Person entsteht beim Empfänger schnell ein klares Bild der Situation.
  3. Die richtige Hilfe kann sofort losgeschickt werden. Je nach Schwere der Situation können Kolleginnen und Kollegen, Sicherheitsdienst, Polizei oder Rettungsdienste alarmiert werden – ohne unnötige Eskalation.
  4. Der Alarm wird durchgehend verfolgt und dokumentiert. Von der Auslösung bis zur Auflösung läuft der Alarm über eine nachvollziehbare Kette – das gibt Sicherheit im Moment und bei jeder späteren Nachbereitung.


So ist sichergestellt, dass Beschäftigte bei Alleinarbeit oder in Risikoumgebungen jederzeit schnell Hilfe erhalten – und Arbeitgeber nachweisen können, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich wirksam sind.


Was ist ein app-basierter Alarm?

Ein app-basierter Alarm ist eine Personenalarm-Funktion, die in das Smartphone integriert ist, das die Person ohnehin bei sich trägt. Die Vorteile sind zahlreich:

  • Hohe Nutzung in der Praxis. Das Telefon ist fast immer bei den Beschäftigten – das Risiko, dass der Alarm vergessen wird oder im Spind liegt, sinkt.
  • Schnelle Auslösung mit klarer Rückmeldung. Der Alarm lässt sich mit einem einzigen Knopfdruck auslösen und funktioniert auch bei gesperrtem Telefon.
  • Datenschutzfreundlich. Ortung und Audioüberwachung sind nur während eines aktiven Alarms eingeschaltet – niemand wird im Hintergrund passiv überwacht.
  • Skalierbar und kosteneffizient. Geeignet für Organisationen mit großen Belegschaften, ohne dass für jede Person eigene Hardware nötig ist.
  • Proaktive Sicherheitsfunktionen. Neben Direktalarmen lösen Funktionen wie zeitgesteuerte Check-ins und der sichere Heimweg automatisch eine Meldung aus, wenn etwas schiefgeht – selbst wenn die Person den Knopf nicht mehr selbst drücken kann.


App-basierte Alarme werden oft zusammen mit physischen Geräten eingesetzt, etwa einem externen Alarmknopf – für zusätzliche Sicherheit und Flexibilität in Situationen, in denen das Telefon nicht immer griffbereit ist.

Veröffentlicht 2 märz 2026

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